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AGB (Stand. 01.01.2019)

 

 

01.Leistungen des Auftraggebers: Der Veranstalter erhält nach Auftragserteilung innerhalb von zwei Werktagen eine Auftragsbestätigung per Email, in der alle vereinbarten Konditionen aufgeführt sind. Diese dient zum Abgleich der Daten und zur Absicherung beider Vertragsparteien. Diese ist innerhalb von 7 Tagen vom Veranstalter zu überprüfen. Für den Betrieb der Beschallungs-/Lichtanlage muß vom Auftraggeber ein unabhängiger Stromkreis mit einer Absicherung von mindestens 16A (220/230V) zur Verfügung gestellt werden. Der Auftraggeber versichert, dass der Veranstaltung keine behördlichen oder sonstigen Vorschriften entgegenstehen. Für die Anmeldung bei der GEMA, sowie die Entrichtung der eventuell anfallenden Gebühren, ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich. Nähere Informationen zum Thema GEMA befinden sich auf der Internetseite www.gema.de .
 
02.Leistungen des Auftragnehmers: Der Aufbau der Technik findet nach Möglichkeit vor Veranstaltungsbeginn statt. Der Abbau der Technik findet unmittelbar am Ende der Veranstaltung statt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die örtlich gelten Brandschutz-/Sicherheits-und Lärmschutzbestimmungen einzuhalten.
 
03.Gewährleistung und Haftung: Die Haftung des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist mit Ausnahme der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, beschränkt auf die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit. Von der Haftung durch den Auftragnehmer ausgeschlossen, sind solche Umstände, die auf Einwirkung höherer Gewalt zurückzuführen sind. Für entstandene Schäden an der Beschallungs-/Lichtanlage sowie den Tonträgern, die aufgrund einer defekten oder nicht VDE gerechten Steckdose hervorgerufen wurden, haftet der Auftraggeber. Für Sachschäden an der Beschallungs-/Lichtanlage sowie den Tonträgern, die durch den Auftraggeber oder Dritte (Gäste der Veranstaltung) entstanden sind, haftet während der Veranstaltung der Auftraggeber.
 
04.Vergütung: Die Gage ist sofort am Ende der Veranstaltung, wenn nicht gesondert vereinbart, in bar zu entrichten. Für Firmen besteht ein Zahlungsziel von 14 Tagen netto. Es liegt eine Steuerbefreiung gem.§19 UStG. vor.
 
05.Rücktritt und Verhinderung: Sollte eine Verhinderung des Auftragnehmers durch Krankheit, Unfall oder sonstiger unerwarteter Gegebenheiten vorliegen, so ist der Auftragnehmer dazu verpflichtet, dem Auftraggeber bei der Suche nach einem vergleichbaren Ersatz behilflich zu sein. Im Falle des Rücktritts durch die Absage des Auftraggebers oder aus einem anderen, vom Auftraggeber zu vertretenden Grund, erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden, eine finanzielle Entschädigung dem Auftragnehmer binnen 5 Werktagen nach Erklärung des Rücktritts auf das Konto des Auftragnehmers zu überweisen. Folgende Stornokosten werden fällig: 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn (25% der vereinbarten Grundpauschale) 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn (50% der vereinbarten Grundpauschale) 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn (75% der vereinbarten Grundpauschale)
 
06.Sonstiges: Mit der Auftragserteilung erkennt der Veranstalter die derzeit gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Stand 01.01.2019) an. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind jederzeit über die Webseite www.jörg-backhaus. de abrufbar.
07.Schlußbestimmungen: Änderungen, Ergänzungen oder Streichungen des Vertragstextes bedürfen der Schriftform und die Abzeichnung durch den Auftragnehmer. Mündliche Nebenabsprachen sind ungültig. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages rechtsungültig sein oder werden, so wird die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Gerichtsstand im Falle gerichtlicher Auseinandersetzungen aus diesem Vertrag ist für beide Vertragspartner Gladbeck.
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